
Nicht selten wird die Feuerwehr zur technischen Hilfeleistung gerufen. Fast schon alltäglich sind Wohnungsöffnungs-Einsätze. Für solche Einsätze besitzt die Feuerwehr neben speziellen Techniken auch spezielles Werkzeug. Um die verschiedensten Türen und Schlösser zügig und möglichst zerstörungsfrei öffnen zu können, bedarf es einer regelmäßigen Schulung der Beamten.
Wird ein Zugang zu einer Wohnung benötigt, gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, in diese einzudringen.
Am Dienstag referierte die Firma Volk Sicherheitstechnik in den Räumen der Fürther Berufsfeuerwehr und gab den Beamten wichtige Tipps und Tricks zur Hand. Alle wichtigen Techniken zur Wohnungsöffnung konnten geübt werden.
Türöffnung bei der Feuerwehr
Das Grundgesetz garantiert zunächst jedem Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, dass seine Wohnung unverletzlich ist (Artikel 13 Absatz 1 GG). Das heißt konkret, dass der Staat den privaten Lebensbereich nicht einfach betreten darf. Um eine Wohnung betreten zu dürfen, braucht jeder Vertreter des Staates – und somit auch die Feuerwehr eine so genannte Ermächtigungsgrundlage.
Die Ermächtigungsgrundlage für die Feuerwehr ist das Bayerische Feuerwehrgesetz BayFwG. Dabei schränkt der darin enthaltene Art. 23 die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zur Abwehr einer Gefahr ein. So können die Feuerwehren unter anderem sowohl zur Brandbekämpfung als auch zur Hilfeleistung Gebäude grundsätzlich betreten. Dies bedeutet, dass im Einsatzfall auch versperrte Türen entsprechend geöffnet werden dürfen.



